Er hat’s wieder getan – Karl Lauterbach berichtet der Presse über seine Pläne zu „Gesundheitschecks“ in Apotheken

Schon in der vergangenen Zeit war unser Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach für (meist negativ konnotierte) Überraschungen gut. So nimmt es nicht Wunder, wenn derzeit in aktionistischer Manier eine Pressemeldung nach der anderen „rausgehauen“ wird. 

Mit seinem jetzigen Vorstoß, junge Menschen in Apotheken zu locken, um sich dort Blutdruck, den Cholesterin- und den Blutzuckerwert messen zu lassen setzt er nochmals „einen drauf“ und belegt damit nicht nur mangelndes Bewusstsein für die gerade mannigfaltig korrekturwürdigen Probleme der derzeitigen Gesundheitspolitik, sondern entsagt damit auch noch wissenschaftlich basierter Medizin als Grundlage unseres Tuns (siehe hier). 

Nach seinen Plänen sollen nämlich in naher Zukunft schon 25-Jährige aktiv angeschrieben und zur Bestimmung der oben angeführten Parameter in einer Apotheke aufgefordert werden. 

Damit konterkariert Herr Lauterbach mit einem Handstreich unsere tägliche Arbeit im Rahmen einer evidenzbasierten Medizin. Hier sehen wir uns nicht häufig mit verunsicherten Menschen konfrontiert, die, getrieben von pointierten Pressemeldungen zum „Killer Cholesterin“ oder der „Diabetesepidemie“ Rat bei uns suchen. Eine Darlegung der aktuellen Studienlage und eine Einordnung des tatsächlich möglichen Risikopotenziales in dieser Altersklasse führt dann in der gemeinsamen Entscheidungsfindung meist gegen die angefragte Labordiagnostik. 

Die aktuelle Nationale Versorgungsleitlinie Diabetes Mellitus Typ II jedenfalls rät von Kontrollen des Blutzuckerwertes außerhalb der gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen ab 35 Jahren klar ab. „Evidenz für einen Nutzen eines populationsbezogen Screenings auf patientenrelevanter Langzeitendpunkte“ liege nicht vor. Genauso wenig Nutzen ist in einer Bestimmung des Cholesterinwertes bei sonst Gesunden vorhanden:  damit lässt sich zwar ein statistisches Risiko ableiten, eine Therapieindikation ergibt sich daraus in der Regel nicht (zur Erinnerung: wir reden hier von gesunden Menschen und einer vorbeugenden Untersuchung). 

Was bleibt sind am Ende wieder ein paar verunsicherte Menschen mehr, die unsere ohnehin schon mit knappen zeitlichen Ressourcen bei wachsenden Patientenzahlen weiter strapazieren. Denn „sind die Werte auffällig, dann geht der Patient mit den Werten aus der Apotheke (…) zum Hausarzt“, so Prof. Lauterbach! Schon eine Gesundheitsuntersuchung ab 35 Jahren, wie sie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in regelmäßigen Abständen verankert ist, hat keine überzeugende Evidenzgrundlage, lässt aber im Setting mit Kontrolle von Impfstatus, Familienanamnese und körperlicher Untersuchung wenigstens eine Einordnung und Bewertung der Befunde im ärztlichen Gespräch zu

Einmal mehr beweist der Bundesgesundheitsminister mit seinen Aussage Eines ganz gut: Ein Mediziner ist noch lange kein Garant für eine Gesundheitspolitik im Sinne einer guten medizinischen Versorgung unseres Landes. 

Bild: siepmannH  / pixelio.de

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