Reisemedizinische Beratung

Wir geben oft tausende von Euro für eine Urlaubsreise in die entlegensten Winkel der Welt aus. Zu den unglaublichen Eindrücken und Erfahrungen, die man aus exotischen Regionen mitbringen kann gesellen sich aber leider auch Erkrankungen, die das Leben nachhaltig verändern können. 

Während Erkrankungen wie Cholera oder eine Hepatitis-A ansonsten gesunde Menschen eher folgenlos überstehen (der Urlaub aber durch die Krankheitssymptome dennoch „gelaufen“ ist) gibt es zahlreiche, auf Fernreisen erwerbbare Erkrankungen, die chronische Folgen hinterlassen können oder gar einen lebensbedrohlichen Verlauf nehmen können: Malaria, Gelbfieber oder eine Meningitis sollen hier nur beispielhaft angeführt werden. 

Manchen Gefahren am Urlaubsort kann nur mit einer angepassten Verhaltensweise entgegnet werden (Stichworte „boil it, peel it or forget it!“), wohingegen es für viele ernsthafte Erkrankungen heutzutage wirksame Impfstoffe oder medikamentöse Prophylaxemaßnahmen gibt. 

Auf den Seiten unserer ausgewiesenen Expertin für Reisemedizin, Frau Dr. Ulrike Knödler finden Sie speziellere Informationen rund um das Thema: www.reisemedizinfrau.de

Durch maßgeschneiderte reisemedizinische Beratung und Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen möchten wir zu einem unbeschwerten Urlaub und zu einer gesunden Rückkehr in die Heimat beitragen. Sie unterstützen uns dabei, indem Sie einen reisemedizinischen Fragebogen möglichst sorgfältig ausfüllen. Das Beratungsgespräch kann dann auf der Grundlage Ihrer Angaben individuell auf Reiseart, Reiseziel und Ihren Gesundheitszustandes zugeschnitten werden. Am besten Sie lassen uns den ausgefüllten Bogen ca. eine Woche vor dem Beratungstermin zukommen, weiterhin benötigen wir Ihren Impfausweis, sofern die kompletten Impfdaten unserer Praxis nicht vorliegen. Wichtig: falls Sie das PDF-Formular ausgefüllt speichern wollen, laden Sie es bitte zunächst herunter und füllen es im Acrobat Reader und nicht im Browser aus!

Sofern Sie uns den Bogen per E-Mail zukommen lassen wollen machen wir Sie darauf aufmerksam, dass diese Form der Datenübermittlung unverschlüsselt ist und damit nicht schweigepflicht-konform ist. Gerne dürfen Sie das PDF-Dokument auch mit einem Passwort verschlüsseln und uns dies telefonisch übermitteln. Entscheiden Sie selbst! 

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