Der Main-Tauber-Kreis wurde aufgrund der Gegebenheiten hinsichtlich Fläche und Einwohnerzahl als Modellregion für die Einführung des sog. E-Rezeptes auserkoren. Als voll digitale Praxis werden auch wir uns als Modelpraxis beteiligen! Als Patient:innen unserer Praxis sind auch Sie nun gefordert: unterstützen Sie uns und nutzen Sie als Erste die Vorteil der “Medikamentenrezepte 2.0”!
Wann geht’s los?
Wir starten mit Stichtag zum 25.9.2023 (letzte Quartalswoche).
Was wird anders werden?
Noch mehr als schon bisher ohnehin (eine Behandlung ist schon von je her nicht ohne vorherige Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte zulässig – dies scheint aber leider bei vielen Patient:innen noch nicht ausreichen in den Köpfen zu sein) ist ein Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte VOR Ausstellung von Rezepten, Überweisungen, etc. sowie vor einer Behandlung/Beratung in unserer Praxis notwendig. Ohne Karte kein eRezept (und damit ab 1.1.2024 – das Datum der verpflichtenden Einführung des eRezeptes – keine regelhafte Verordnung mehr)!
Warum das eRezept?
Dass das eRezept im Rahmen der Gesetzgebung ab 1.1.2024 eingeführt ist beschlossene Sache, somit stellt sich diese Frage formell schon mal nicht – wir müssen das machen. Allerdings sehen wir im eRezept auch deutliche Vorteile, mit denen nun erstmals auch die schon seit Jahren vorangetriebenen Bemühungen zum Anschluss an die Telematikstruktur im Gesundheitssystem endlich auch Vorteile für Patient:innen und Arztpraxen bringen.
- Vereinfachung der Rezeptausstellung – der Arzt/die Ärztin muss lediglich das Rezept autorisieren, ein Ausdruck auf Papier ist nicht regelhaft erforderlich
- Entbürokratisierung und Einsparung von Zeit bei der Rezeptausstellung
- Vereinfachung des Einlösevorgangs durch die Patient:innen – zum Einlösen genügt das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte in einer Apotheke freier Wahl (keine Pineingabe erforderlich)
- Möglichkeit zur Verwaltung eigener eRezepte zusammen mit eRezepten von Familienangehörigen in einer App und Einlösung dieser Rezepte auch für Dritte alleine mit dem eigenen Smartphone (eGK mit PIN erforderlich – wenden Sie sich hierfür an Ihre Krankenkasse!)
- bei ausgestelltem eRezept können Medikamente auch direkt über die App bestellt werden (auch bei Versandapotheken)
- Ausstellung eines Rezeptes im Rahmen eines Telefon- oder Videokontaktes, dass in Folge direkt in der Apotheke durch Einlesen der eGK eingelöst werden kann
Auch wenn dies nur als Auswahl verstanden werden kann, zeigen sich schon bei oberflächlicher Betrachtung zahlreiche Vorteile für alle Beteiligten.
Wie funktioniert das konkret?
- Sie lassen Ihre Karte einmalig im Quartal bei uns einlesen
- Sie bestellen danach Ihre notwendige Dauermedikation oder lassen diese im Rahmen eines Sprechstundenkontaktes direkt rezeptieren
- Sie gehen in eine Apotheke ihrer Wahl und Stecken dort Ihre elektronische Gesundheitskarte in das Kartenlesegerät – sofort erhalten Sie dann die gewünschte Medikation
- Ist Ihre Karte noch nicht eingelesen werden wir auf Bestellung lediglich eine ausgedruckte Form des eRezeptes (QR-Code) bereitlegen. Diesen erhalten Sie dann gegen Vorlage Ihrer elektronischen Gesundheitskarte bei uns und können damit in die Apotheke gehen (diese Form des eRezeptes sollte die Ausnahme bleiben).
Welche Rezepte laufen auch weiterhin über die gewohnten Rezeptvordrucke?
- Betäubungsmittelrezepte
- Hilfsmittelrezepte
- Rezepte für Privatversicherte
- Rezepte im Rahmen eines BG-Falles
Wo finde ich weitere Informationen?
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten der Gematik: www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de