Coronatestungen – wo bitte soll es eigentlich hingehen?

Die Maßnahmen werden nach und nach gelockert, auch die Masken werden ab Montag nur noch in risikobehafteten Bereichen, wie unserer Arztpraxis ein Thema sein.

Angesichts einer ohnehin schon sehr hohen Inzidenz wird diese vor diesem Hintergrund zunächst nochmals kräfrig weitersteigen. Das ist nicht verwunderlich, muss aber auch nicht unbedingt beunruhigend sein, sind doch die Infektverläufe insbesondere bei den mit großer Mehrheit mehrfach geimpften Betroffenen nicht viel aufregender als ein grippaler Infekt und vulnerable Gruppe der Alten und Hochbetagten sind mittlerweile ebenso meist bereits vierfach geimpft.

Eine Neuordnung des IfSG ist noch immer in Diskussion (es war ja nicht absehbar, dass der 31.3. mit Auslaufen der Regelungen naht…), hier steht gar ein völliger Wegfall der Isolationspflicht außerhalb exponierter Berufsgruppen zugunsten einer Selbstisolation (also einer Krankmeldung) zur Disposition.

Nach zwei Jahren Pandemie und Umgang mit Infektionen und Infektiosität ist diese Kehrtwende mehr als zu begrüßen. De facto wurde aber bislang keinerlei Veränderung in der Teststrategie symptomatische Erkrankter beschlossen – schaut man sich hier die einschlägigen Seiten (z.B. unserers Gesundheitsamtes) an, wird hier weiterhin auf die wichtigen PCR-Testungen zur Bestätigung hingewiesen. Natürlich bei “Ihrer Hausarztpraxis”.

Im gleichen Atemzug mit der vermutlich nun nochmals ansteigenden Inzidenz und fehlender Kommunikation einer Eindämmung von PCR-Tests wurde nun schlichtweg die Pandemie für die Primärpraxen für beendet erklärt. Anders können folgenden Änderungen zum 1.4.2022 zumindest nicht erklärt werden:

  • PCR-Abstriche bei Erkrankten werden nicht mehr vergütet (in den letzten Wochen brachten wir täglich ca. 4 Arztstunden mit diese Tätigkeit zu – ab sofort also kostenlos?)
  • telefonische Beratungen (z.B. zu Covid-Verdachtsfällen, etc.) werden nicht mehr vergütet – auch diese nehmen hinsichtlich Covid zeitlich einen recht großen Raum bei unserem Team ein
  • der Hygienezuschlag für die Behandlung von Privatpatienten wurde abgeschafft

Wie schon mit der Vorenthaltung eine Coronabonus für die seit Monaten weit über Ihre Grenzen geforderten MFA (den mittlerweile sogar SChulamtsbeamte in völler Höhe von €1.500 erhalten haben – mitbezahlt von den Steuern der MFA) interessiert sich die Politik einmal mehr nicht für den Part des Gesundheitssystems, der 7 von 8 Covid-Fällen während der Pandemie abschließen betreuen konnte.

Eines ist sicher – angesichts der nahezu fehlenden Konsequenzen werden wir unsere Testbemühungen drastisch zurückfahren. Eine angemessene Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur klinischen Genesung löst das Problem genauso.

Bild: Printexstar/Pexels.com

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