Nur noch zum Kopfschütteln!

Man gewinnt langsam den Eindruck, unsere Bundespolitiker suchen krampfhaft nach Steinen, die man uns Niedergelassenen, die gerade (wieder einmal) die Hauptlast der Pandemie tragen, in den Weg legen kann.

Anders kann es nicht sein, schaut man sich die letzte Änderung des IfSG an, bei denen es um Testpflichten an Arbeitsplätzen (insbesondere in unseren Praxen) geht. Konkret zusammengefasst bedeute das rechtskonforme Verhalten für uns und alle Niedergelassenen, Klinikambulanzen, etc:

1. Alle MitarbeiterInnen und ÄrzInnen müssen (auch wenn dreifach geimpft und stetig mit FFP2 arbeitend) täglich Schnelltests durchführen – die Ergebnisse sind alle 2 Wochen an das Gesundheitsamt zu übermitteln (die heute ja schon mit der Kontaktverfolgung überfordert sind)

2. Alle(!) die die Praxis betreten müssen vorweisen, ob sie 3G sind oder nicht – auch das muss dokumentiert werden (wir stellen dann schon mal einen Jobber an, der Listen führt und den Einlass kontrolliert …).

3. PatientInnen dürfen ohne Test und ohne 3G aber trotzdem rein – das macht die Kontrolle und Dokumentation extrem sinnvoll, vermutlich geht es darum uns zu beschäftigen (kein Problem, impfen wir einfach weniger, dann haben wir auch dafür Zeit)

4. BesucherInnen (Begleitpersonen, Rettungsdienst, Apothekenkuriere, Pflegedienste, Paketboten, etc) dürfen nur mit 3G UND tagesaktuellem Schnelltest in die Praxis. Natürlich muss auch das dokumentiert und übermittelt werden.

Soviel Irrsinn ist schier unglaublich – man kann sich gar nicht vorstellen, wie wir über die vielen tausenden Tests und über ein Jahr Corona-Schwerpunktpraxis gekommen sind, ohne auch nur eine einzige SARS-CoV2-Infektion aus den eigenen Reihen hereingetragen bekommen zu haben!

Manchmal bedarf es aber auch bürgerlichen Ungehorsams – zumindest wenn wir das effektiv tun möchten, was wir am besten können: unseren PatientInnen gute Helfer und Ratgeber auch in der Pandemie zu sein. Gottseidank hat der Gesundheitsminister von “The LÄND”, Manne Lucha schon weise entschieden: Für Baden-Württemberg sind die Regelungen aktuell außer Kraft gesetzt!

Foto von Ryanniel Masucol von Pexels

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