Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigung

Der Gesetzgeber hat im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 23.07.2015 die Einrichtung sogenannter„Terminservicestellen“ bei den Kassenärztlichen Vereinigungen verankert. Diese sollen – unter bestimmten Voraussetzungen – Termine dann vereinbaren, wenn den Patienten selbst keine Terminvereinbarung beim Facharzt möglich war. Unser Merkblatt erläutert Ihnen die notwendigen Voraussetzungen für eine solche Vermittlung.

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