Patienteninformation Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung führen wir erst nach Unterzeichnung einer individuellen Honorarver-einbarung durch den/die Sorgeberechtigten, wie nach-stehend aufgeführt, durch. Eine verbindliche Termin-vereinbarung erfolgt erst mit Eingang der unterschrie-benen Erklärung.

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