Informationen zur Datenbefüllung Ihrer ePA

Liebe Patientin, lieber Patient, 

Sie haben eine (versichertengeführte) elektronische Patientenakte (ePA), die Ihnen Ihre Krankenkasse zur Verfügung stellt. Diese informiert Sie u. a. zu den Vorteilen der ePA, wie Sie Zugriff auf Ihre ePA bekommen und wie Sie diese nutzen bzw. wie diese funktioniert. Als behandelnde Hausarztpraxis speichern wir Daten aus Ihrer aktuellen Behandlung in Ihre ePA, wenn sie uns elektronisch vorliegen und von uns erhoben wurden (einfache Dokumentationen, Sonographie- oder andere Untersuchungsbefunde betrifft das aber nicht – hier wird kein Befundbericht erstellt). Dazu müssen Sie uns nicht auffordern, wir erledigen dies automatisch für Sie. Hierbei handelt es sich u. a.  um Arztbriefe, die wir an Ihre mitbehandelnden Ärztinnen und Ärzte schicken sowie ausgewählte Daten zu Laborbefunden aber auch Verwaltungsdaten (eAU, etc.). Weitere Daten können Sie eigenverantwortlich über eine App auf Ihrem Smartphone ergänzen (hierzu informiert Sie Ihre Krankenkasse). 

Es gibt besonders sensible  Informationen,  bei  denen  Sie unter Umständen nicht möchten, dass diese in einer ePA vermerkt werden: Das können beispielsweise Daten bei psychischen Erkrankungen, sexuell übertragbaren Infektionen und Schwangerschaftsabbrüchen sein. Sollten Sie keine Übertragung dieser Daten in Ihre ePA wünschen, sprechen Sie uns bitte an und widersprechen der Einstellung in die ePA.

Darüber hinaus haben Sie das Recht, grundsätzlich einer Speicherung von Informationen in Ihrer ePA gegenüber Ihrer Arztpraxis zu widersprechen. 

Ein Überblick über alle Daten in der ePA erleichtert die Arbeit für uns als Arztpraxis, soll zu einer hohen Behandlungsqualität beitragen sowie die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessern. Sofern Sie aber nicht wünschen, dass wir als Arztpraxis Zugriff auf Ihre ePA erhalten, können Sie dies selbstverständlich entsprechend festlegen. Bis zu einem entsprechenden Widerruf können wir dann keine Daten in der ePA lesen oder in diese einstellen. Bitte beachten Sie, dass dieser Widerspruch nicht in der Arztpraxis erfolgt, sondern wahlweise in der ePA-App oder aber bei der Ombudsstelle der Krankenkasse.

Am 29.4.2025 geht es lost - die ePA in der Hochlaufphase

Bereits seit dem 15. Januar 2025 haben alle GKV-Versicherten in Deutschland automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) von ihrer Krankenkasse erhalten, sofern sie nicht widersprochen haben.

Nach Abschluss einer Testphase steht nun ab dem 29. April 2025 die bundesweite Einführung der ePA für alle an. Schrittweise werden Software-Updates zur Nutzung der ePA für (Zahn-)Arztpraxen, Apotheken  und Krankenhäuser in ganz Deutschland bereitgestellt.

Wenn unsere Praxis Ihre ePA nutzen und u. a. befüllen kann, werden wir Sie darauf hinweisen. Bis dahin bitten wir um Ihre Geduld. Insbesondere in der Hochlaufphase sind hier noch softwareseitige Probleme zu verzeichnen, weiter ist ein Upload im laufenden Quartal 2/2025 nur nach erneutem einlesen der eGK nach dem 1.5.2025 möglich! 

Nach oben scrollen